Projekt CartaMensch Wohnen

Gemeinwirtschaft statt Marktradikalismus in der Wohnungswirtschaft

Mit Siftungen und Gemeinwirtschaft für eine soziale Wohnungswirtschaft mit bezahlbarem Wohnraum.

Während Deutschland in der Vergangenheit eine der qualitativen und quantitativen Hochburgen des sozialen Wohnungsbaus war, begann mit der Abschaffung der Privilegien und Bindungen der Wohnungsgemeinnützigkeit 1988 und dem Rückzug des Bundes aus der Förderung ein deutlicher Bedeutungsverlust des sozialen Wohnungsbaus. Gerade die Aufhebung der Gemeinnützigkeit führte dazu, dass Sozialwohnungen nicht mehr durch das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz gebunden waren und somit die Privatisierung sowie Renditemaximierung möglich wurde.

Der Wohnungsbau hat heute preisliche Dimensionen erreicht, die für die Mehrheit der Bürger nicht mehr finanzierbar ist. Damit steigen die Mieten ebenso in Dimensionen, die nicht mehr für Normalverdiener tragbar sind.

Seit Jahren herrscht zunehmender Wohnraummangel. Hinzu kommen hohe und für viele Menschen unbezahlbare Mieten. Der soziale Wohnungsbau kommt zum Erliegen. Es wurden zahlreiche Sozialwohnungen von Städten und Gemeinden verkauft, bei denen jetzt die Mietpreisbindung ausläuft. Damit steigen auch hier die Mieten und der Spekulation sind Tür und Tor geöffnet.

Viele Bürger verlangen jetzt eine Enteignung der Wohnungsbaugesell-schaften als Problemlösung, damit der Spekulation Einhalt geboten wird. Andere gehören in kleinerem Maßstab selbst zu den Investoren, weil sie für ihre Altersvorsorge nach Rendite bei begrenztem Risiko suchen. Werden Wohnhäuser in der Rechtsform der Stiftung gebaut, ändert sich vieles. Sie sind automatisch privat bewirtschaftetes Stiftungsvermögen. In diesem Fall wird nur noch die Kostenmiete benötigt. Es müssen somit lediglich die Bewirtschaftungskosten und entsprechende Instandhaltungsrücklagen sowie bei Fremdfinanzierung Zins und Tilgung gedeckt werden. Die Wohnungen sollten allen Bevölkerungsschichten angeboten werden, um eine Gettobildung zu vermeiden. Die Mieter haben ein Mitbestimmungsrecht (direkte Demokratie). Es könnten auch entgeltliche Wohnrechte veräußert werden – Entweder gegen Einmalbetrag oder ratierlich (Ratenzahlung statt Miete). 

Als Finanzierungsmittel können auch grundbuchlich gesicherte und inflationsgeschützte Leibrenten von jedermann erworben  werden            Ein- oder Mehrfamilienhäuser können zudem auf Treuhandstiftungs-basis geführt werden. Das Haus gehört der Stiftung und wird vom Treuhänder verwaltet. Selbst wenn kein Eigentum mehr besteht, bin ich über den Treuhänder immer noch Besitzer. Das Haus ist im sicheren Hafen, kann aber dennoch wie bisher bewirtschaftet werden. Ich habe nach wie vor die Möglichkeiten der Vererbung oder des Verkaufs über den Wechsel in der Treuhänderschaft. Der § 14 Absatz 2 Grundgesetz wird direkt umgesetzt.

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