Pressemitteilung
Treusorgefonds statt Sozialpartner- modell – eine neue bAV für den Mittelstand
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) steht vor einem Systemwechsel – kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind alarmiert! Das politisch forcierte Sozialpartnermodell (SPM) soll flächendeckend eingeführt werden. Gerade für den Mittelstand ist es kaum praktikabel. Die Gründe liegen auf der Hand: Tarifbindung, aufsichtsrechtliche Komplexität, fehlende Kapitalwirkung sowie eine Rentenzusage, die auf unsicheren Zielwerten basiert. Das SPM verlangt eine tarifliche Einbindung – Unternehmen ohne Tarifvertrag sind ausgeschlossen oder müssen sich kollektiv organisieren. Selbst wer teilnehmen darf, muss sich auf langwierige Abstimmungen mit Gewerkschaften und Sozialpartnern einlassen. Für kleine Betriebe mit begrenzten Ressourcen ist das schlicht nicht umsetzbar. Hinzu kommt: Die Rentenzusage im SPM basiert auf einer reinen Beitragszusage mit Zielrente.
Das bedeutet, dass die spätere Leistung nicht garantiert werden kann – sie hängt vollständig von der Kapitalentwicklung ab. Für Mitarbeitende ist das kaum nachvollziehbar, für Arbeitgeber schwer vermittelbar.
Auch bilanziell bringt das Modell Nachteile. Zwar entfällt formal die Arbeitgeberhaftung, doch die rechtliche Verantwortung bleibt diffus. Gleichzeitig fließen die Beiträge vollständig aus dem Unternehmen ab – ohne Rückwirkung auf die Liquidität oder Kapitalstruktur. Für viele KMU, die auf Eigenkapitalstärkung und Flexibilität angewiesen sind, ist das ein wirtschaftlicher Nachteil.
Die Carta Mensch Stiftung hat mit dem Treusorgefonds eine Lösung entwickelt, die genau hier ansetzt – und eine bAV ermöglicht, die rechtlich unabhängig, steuerlich optimiert und unternehmerisch gestaltbar ist.
Was macht den Treusorgefonds anders – und besser? Der Treusorgefonds basiert auf einer Treuhandstruktur, die mit dem englischen Trust vergleichbar und international anerkannt ist. Die Versorgung erfolgt direkt durch den Fonds – nicht durch das Unternehmen. Das bedeutet: keine Arbeitgeberhaftung, keine Bilanzierung, keine Rückstellungen, keine Einstandspflicht nach § 1 BetrAVG.
Die Einzahlungen fließen in ein insolvenzgeschütztes Sondervermögen, das individuell geführte Versorgungskonten für Mitarbeitende enthält. Dieses Kapital bleibt zweckgebunden und außerhalb der Verfügungsmacht des Arbeitgebers – aber es kann wirtschaftlich wirken: etwa durch Darlehen oder stille Beteiligungen, die dem Unternehmen Liquidität und Kapitalstärke zurückführen.
Vorteile für Unternehmen:
- Keine Tarifbindung, keine BaFin-Aufsicht, keine PSV-Beiträge
- Volle Gestaltungsfreiheit bei Unverfallbarkeit, Abfindung und Geschäftsführerversorgung
- Kombination aus leistungs- und beitragsorientierten Modellen möglich
- Keine KWG-Erlaubnispflicht – da keine Finanzinstrumente oder Einlagengeschäfte
- CSR-Positionierung durch nachhaltige Kapitalanlage
- Europafähigkeit durch Anerkennung im Rahmen des Haager Trustübereinkommen
Für die Belegschaft bietet der Fonds:
- Sozialversicherungsfreie Renten – keine Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung (§ 229 SGB V)
- Steuerlich optimierte Auszahlungen – nur der Ertragsteil ist steuerpflichtig (§ 22 EStG)
- Keine steuerliche Belastung in der Ansparphase – kein Zufluss, keine Lohnsteuer (§ 11 EStG)
- Wahlfreiheit zwischen Kapitalauszahlung und lebenslanger Rente
- Vererbbarkeit und Hinterbliebenenversorgung inklusive Pflegeabsicherung
- Jährliche Rentensteigerungen unterliegen nur dem Barwert nach Bewertungsgesetz (§§ 13, 14 BewG)
Besonders relevant für kleine Unternehmen: Der Treusorgefonds ist überbetrieblich organisiert. Das heißt: Kleinstbetriebe können sich anschließen und von den Vorteilen profitieren, die sonst nur Großunternehmen offenstehen. Die Verwaltung erfolgt durch einen Verein, der die Versorgungseinheit treuhänderisch führt. Es gibt keine Produktbindung, keine Versicherungsstruktur, keine regulatorischen Hürden – dafür aber volle Transparenz und einfache Umsetzung.
Fazit: Das Sozialpartnermodell mag politisch gewollt sein – doch wirtschaftlich ist es für viele KMU ungeeignet. Der Treusorgefonds der Carta Mensch Stiftung bietet eine echte Alternative: rechtssicher, sozial nachhaltig und unternehmerisch intelligent. Eine bAV, die nicht verwaltet, sondern gestaltet wird. Für Unternehmen, die Verantwortung übernehmen – und Kapital sinnvoll nutzen wollen.
Klaus H. Kober
kkober@kober-management.com
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Lothar Schneider
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