Anlage des Sicherungsvermögens

Ihre Renten werden aus einem Teil unseres Stiftungsvermögens und dessen Erträgen bezahlt. Das Stiftungsvermögen wiederum ist in gesicherten und profitablen Kapitalanlagen angelegt. So investieren wir beispielsweise in kommunale Projekte. Dies ist eine mündelsichere Anlage, denn eine Kommune kann nicht in die Insolvenz gehen. Auch fördern wir den Mittelstand. Erträge, die nicht für Leibrentenzahlungen verwendet werden, fließen in gemeinnützige Verwendungen oder stärken unser Stiftungsvermögen zusätzlich.

Stiftungen müssen keine Dividenden oder Gewinnanteile ausschütten und haben daher den Vorteil der starken Innenfinanzierung, d. h. die Erträge können wieder angelegt werden und haben eine starke Hebelwirkung (leverage).

Wir erreichen auch Bürger die bisher noch nie an eine Stiftung gedacht haben, insbesondere wenn diese auch einen sicheren Beitrag zur lebenslangen Absicherung Ihrer Altersvorsorge oder anderen Eventualfälle erwarten können.

Obwohl wir nur einen Teil unseres Stiftungsvermögens für unsere Leibrentenverpflichtungen verwenden, den übrigen Teil aber für gemeinnützige Zwecke, steht notfalls ein umfangreicheres Stiftungsvermögen zur Verfügung, um die Leibrentenverpflichtungen erbringen zu können. Damit können wir diese in größerer Höhe garantieren, als ein Lebensversicherer, der Renten für ein Kollektiv von Rentnern mit höchstmöglicher Sicherheit nur aus dem dafür eingezahlten Kapital abzüglich Kosten und nur dessen sicheren und damit derzeit geringen Erträgen erbringen muss. Wir können dies aufgrund der Einbindung in ein größeres ertragsreiches Stiftungsvermögen auch in jedem Einzelfall, ohne auf ein großes Kollektiv angewiesen zu sein.

Alle Angebote werden von einem für die Stiftung unabhängigen Aktuar in wirtschaftlicher und Rechtanwälten und Steuerberatern in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht geprüft.
Viele weitere Informationen erhalten Sie auch hier: Kommunale Projekte mit den Bürgern

Sprechen Sie uns an. Sie erhalten Ihr Wunschangebot und Beratung.