Projekt CartaMensch Rente

> Kapitalrente
> Immobilienrente
> Neues Rentensystem
> Betriebliche Altersvorsorge

Historisch geht die Altersrente auf das „Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung“ für Arbeiter vom 22. Juni 1889 für das Deutsche Reich zurück.

Sie ist in Deutschland auf drei Säulen aufgebaut.

  1. Säule: Die staatliche Rente
  2. Säule: die betriebliche Altersvorsorge
  3. Säule: private Vorsorge


Gerade die derzeitige Niedrigzinspolitik macht allen Versorgungssystemen hohe Schwierigkeiten.

Der Bundeszuschuss zur Rente steigt auf über 100 Milliarden Euro an. So eine Prognose der Bundesregierung aus diesem Jahr. Er wird aus Steuermitteln finanziert.

Alternativen werden nachfolgend aufgezeigt.

Säule 1: Vorschlag für ein neues Rentensystem in Deutschland

Bei der gesetzlichen Rente stellt sich immer wieder die Frage, ob ein kapitalgedecktes oder ein Umlagesystem das bessere ist. Die Herausforderung ist der demografische Wandel.

Ein Lösungsansatz dafür ist ein modifiziertes Tontinensystem

Säule 2: Betriebliche Altersvorsorge

Die Carta Mensch Stiftung hat eine neue Form der betrieblichen Altersvorsorge entwickelt, die neben den bisherigen Durchführungswegen aufgebaut wurde. Sie bietet größtmögliche Freiheit, weil sie nicht durch EU-Recht und das Betriebsrentengesetz eingeengt wird.

Die Carta Mensch Stiftung hat eine neue Form der betrieblichen Altersvorsorge entwickelt, die neben den bisherigen Durchführungswegen aufgebaut wurde. Sie bietet größtmögliche Freiheit, weil sie nicht durch EU-Recht und das Betriebsrentengesetz eingeengt wird.

Altersrenten ohne Arbeitgeberhaftung

Der Treusorgefonds hier der Prospekt vereint die Vorteile des CTAs (Contractual Trust Arrangement) der Großunternehmen, der Unterstützungskasse und der zweiten Säule in der Schweiz – auch für kleinere Unternehmen (KMUs). Durch Zusammenschluss kleiner Betriebsfonds über eine Dachstiftung können Renten wie bei Großbetrieben erreicht werden. Er ist ein  flexibler Fonds, der nicht auf Zins- sondern auf Gewinnbasis agiert. Er hat einen eigenen Sicherungsfonds: Altersrenten werden vom Fonds, nicht vom Arbeitgeber zugesagt, so dass eine Arbeitgeberhaftung gar nicht erst entstehen kann.

Auch alle übrigen die Gestaltungsfreiheit einengenden Vorgaben des Betriebsrentengesetzes entfallen. Beiträge an den Pensionssicherungsverein sind nicht zu zahlen. Denn da der Arbeitgeber nicht haftet, bleibt die Versorgung durch seine Insolvenz unberührt. Lediglich unverbindlich kann er Verantwortung mit übernehmen.

Individuelle Gestaltung zulässig

Durch die Herauslösung aus dem Betriebsrentengesetz ist eine individuelle Gestaltung nach den betrieblichen Erfordernissen zulässig. So können auch Unverfallbarkeits- und Abfindungsregelungen zur Steigerung der Bindungswirkung freier gestaltet werden als nach dem Betriebsrentengesetz zwingend vorgeschrieben.

Die Renten sind später nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern, wenn die Zusagen bereits steuerlich günstig optimiert in der Erwerbsphase versteuert wurden. Dies wird durch Barlohn in Form der Verschaffung einer Rentenzusage des Treusorgefonds ermöglicht.

Eine solche Umwandlung künftigen Barlohns in eine andere Form wie die Verschaffung einer Rentenzusage ist zulässig. Damit besteht diese Option ebenso wie bei einer Entgeltumwandlung nach dem Betriebsrentengesetz. Es ergeben sich deutliche Vorteile dadurch, dass die Leibrentenzusage steuerlich sehr günstig – das heißt niedrig – bewertet wird. Auch die Umwandlung von Arbeitszeitkonten in Rentenzusagen ist möglich.

Auch Vorteile für den Arbeitnehmer

Dabei ist beim Arbeitnehmer laufend nur der steuerlich günstige Barwert der jährlich hinzukommenden Steigerung der Rentenzusage nach dem Bewertungsgesetz als Leibrentenzusage der Lohnsteuer und ggf. der Sozialversicherung zu unterwerfen. Dies ist deutlich weniger als Versicherungsbeiträge für eine gleich hohe Lebensversicherungsrente. So können Arbeitnehmer Rentenansprüche weit günstiger schrittweise aufbauen als privat oder über eine konventionelle bAV.

Zudem kann ohne Mehraufwand bei Lohsteuer oder Sozialversicherung auch eine Hinterbliebenenrente zusätzlich zugesagt werden. Auch die Geschäftsführung kann sich hier eine Rentenzusage aufbauen.

Weitere Mittel, mit denen der Arbeitgeber den Treusorgefonds ausstattet, sind betrieblich abzugsfähig, wenn sie z.B. allgemein den Arbeitnehmern zugute kommen.

Einsparungen bei der Sozialversicherung

Auch bei der Sozialversicherung ergeben sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Einsparungen – regelmäßig fallen auf die Renten keine Sozialversicherungsbeiträge mehr an. Damit steht im Gegensatz zu einer Betriebsrente nach dem Betriebrentengesetz die Altersversorgung des Treusorgefonds genau dann, wenn das Geld im Alter benötigt wird, dem Betriebsrentner nahezu unvermindert durch Steuer und Sozialabgaben zur Verfügung.

Die Rentenverpflichtungen können vollständig vom Arbeitgeber entkoppelt werden – selbst-verständlich berühren sie auch nicht dessen Bilanz.

Es kann somit der vielfach von Arbeitgebern gewünschte defined benefit plan (Renten auf Zusagebasis) mit dem defined contribution plan (Renten auf reiner Beitragsbasis) kombiniert, oder getrennt dargestellt werden. Die definierte Zusage für den Arbeitnehmer selbst indes wird nicht durch ihn, sondern den Treusorgefonds erbracht, ohne dass der Arbeitgeber dafür eine Haftung eingeht.

Auch die Möglichkeit von opting-out (BAV mit Arbeitsvertrag gekoppelt) ist gegeben.

Treusorgefonds ist auch europafähig

Politisch werden dringend neue Wege gesucht Hier beispielsweise die Forderungen der Mittelstandsvereinigung der CDU und die Antwort des Aktuars. Eine Synopse zeigt die Unterschiede der Durchführungswege zu unserem Fonds.

Der Treusorgefonds ist auch europafähig. Da er auf der Treuhandstiftung basiert, ist er dem englischen Trust vergleichbar. Da die meisten Länder dem Haager Trustabkommen beigetreten sind ist er  auch bei grenzüberschreitenden Aktivitäten einsetzbar. Mit der Zusage ist er unabhängig vom Arbeitgeber und kann daher unbegrenzte Ansprüche an Mobilität der Arbeitnehmer erfüllen.

Säule 3: Kapitalrente, Immobilienrente, Tontinenrente

Bei der Immobilienrente haben sie zwei Möglichkeiten.

 

  • Wir kaufen Ihre Immobilie (Ein- oder Mehrfamilienhaus bzw. Eigentumswohnung) auf Rentenbasis. Wir kümmern uns um Instandhaltung, Abrechnungen etc. als komplettes Management. Hier können Sie auf Wunsch Kranken- und Pflegeleistungen mit vereinbaren.
  • Oder sie stiften die Immobilie in die Gemeinnützige Schwesterstiftung mit den steuerlichen Möglichkeiten wie bei der Kapitalrente – Leibrente für Stiftungskapital beschrieben und demselben kompletten Managementleistungen im Immobilien- und persönlichen Bereich.

Bei der Kapitalrente bestimmen Sie welchen Anforderungen Ihre Rente genügen soll. So kann durch die schon erwähnte Leibrentenzusage eine progressive Rente, eine aufgeschobene Rente oder beispielsweise eine Rentengarantie im Todesfall etc. vereinbart werden. Genauso auch eine dynamische Anpassung an die Preisentwicklung und Hinterbliebenenrenten. Jede Rente wird einzeln vereinbart, nicht nach festen Tarifen und mathematischen Formeln der Versicherungswirtschaft – daher sind wir sehr flexibel und können auch Sonderwünsche erfüllen.

Bei Zustiftung in die gemeinnützige Schwesterstiftung können auch Renten nach §58 Abs. 6 der Abgabenordung gezahlt werden. Die Renten werden aus dem Ertrag finanziert und haben den Vorteil der Spendenbescheinigung und diese kann steuerlich abgesetzt werden. Eine weitere Lösung hierbei ist die Stiftung mit Auflage, ebenfalls mit Steuergutschrift auf einen großen Teil der Einzahlung.

Bei dieser Form der der Kapitalhingabe bedeutet dies für den Stifter, dass er schon zu Lebzeiten bestimmen kann, für welchen Zweck er die Mittel verwenden will, die wegen Todesfall nicht mehr für Leibrenten ausgezahlt werden. Die Leistungen sind nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern.

Tontinenrente

Die Carta Mensch Stiftung will auch bei der privaten Rente ein modifiziertes Tontinensystem entwickeln um einen neuen Ansatz zur Lösung zu bieten. Gegebenenfalls mit Blockchain-Technologie.