Bereits ab 5.000 Euro Stiftungsvermögen haben Sie die Möglichkeit, eine eigene Stiftung zu gründen. Dabei handelt es sich um eine treuhänderische Stiftung, für die die Carta Mensch Stiftung als Treuhänder auftritt. Wenn Sie in Kooperation mit Carta Mensch Stiftung eine eigene rechtsfähige Stiftung gründen möchten, steht Ihnen das Know-How der Carta Mensch Stiftung auch gerne zur Verfügung.

Denken Sie auch an die Absicherung Ihres Vermögens durch Einbringen in eine Stiftung. Dies kann bereits zu Lebzeiten, als auch testamentarisch erfolgen! Geben Sie Ihre persönlichen Ideale durch eine Stiftung weiter, und erhalten Sie Ihr Vermögen und Ihr Lebenswerk dauerhaft!

Die Carta Mensch Stiftung

Die Zusammenarbeit mit der Carta Mensch Stiftung kann eine sinnvolle Alternative zur Gründung einer eigenen Stiftung sein. Wer eine Stiftung unter dem Dach der Carta Mensch Stiftung Deutschland errichtet, spart viel Verwaltungsaufwand und findet in der Carta Mensch Stiftung Deutschland einen verlässlichen Partner, der alle organisatorischen Aufgaben übernimmt.
So kann Ihr Wunsch, Stifterin oder Stifter zu werden, schnell und unkompliziert in Erfüllung gehen. Sie können Ihre Ideen schnellstmöglich verwirklichen, ohne Zeit zu verlieren.
Stiftungsträger der Carta Mensch Stiftung Deutschland ist der Treuhänder

Professionelle Hilfe

Namhafte Fachleute aus dem Bankwesen, dem Stiftungswesen, der Rechts- und Steuerberatung sowie aus Steuerbehörden und vielen anderen Disziplinen haben für Sie vorab gearbeitet und stellen Ihnen ihr ganzes Wissen und ihre Kompetenz  zur Verfügung.
Nutzen Sie doch einfach unser Wissen und unsere Erfahrung für Ihre eigenen Zwecke!

Am Anfang steht die Idee. Ihre Idee und Ihre Interessen. Sei es, dass Sie eine gemeinnützige Stiftung errichten wollen, die den guten Zweck fördert, bis hin zur privatnützigen Stiftung, deren Ziel im Allgemeinen die Sicherung des Familienvermögens oder der Unternehmensnachfolge bei gleichzeitiger Versorgung der Familie des Stifters ist.
Wie beginne ich?

Unsere Spezialisten planen mit Ihnen die Ausgestaltung Ihrer Ideen. Diese Planung beginnt mit der Festlegung des Stiftungszwecks, der Formulierung des Stiftungsgeschäfts und der Stiftungssatzung. Gegebenenfalls kommen steuerliche Überlegungen hinzu, insbesondere wenn es sich um Erbnachfolge oder Gemeinnützigkeit handelt.
Was kann ich noch erwarten?

Wie jedes Unternehmen erfordert auch eine Stiftung gesetzlich vorgegebene Verpflichtungen. Hierbei übernehmen wir für Sie die Verantwortung für die anfallenden Dokumentations-, Rechnungslegungs-, und Berichtsspflichten. Ebenso begleiten wir Sie verantwortlich bei allen administrativen Aufgaben. So können Sie sich intensiv alleine auf den Stiftungszweck konzentrieren.
Individualität ist gefragt, wenn es um die Errichtung einer Stiftung geht. Ob Sie als Unternehmer oder Privatperson an eine Stiftung denken, bei diesem Thema gibt es niemals „die Standardlösung“. Nutzen Sie deshalb unser umfangreiches Angebot und unser Know-How für Ihre individuelle Stiftungskonstruktion.

 

Vorteile einer eigenen Stiftung

Unabhängig davon, welche Rechtsform Ihre Stiftung haben wird, haben Sie als Stifter im Carta Mensch Stiftungszentrum zahlreiche Vorteile und Möglichkeiten.

Sie können:

  • in Projekten Ihrer Wahl gezielt fördern
  • genau nachvollziehen, wie Ihr Geld hilft
  • Ihren Namen und Ihr Lebenswerk erhalten
  • Ihre Stiftung testamentarisch bedenken
  • alle Steuervorteile nutzen
  • eigene Spendenaktionen durchführen
  • vorhandene Verwaltungsstrukturen nutzen
  • an regelmäßigen Stiftertreffen teilnehmen

Vorteile einer treuhänderischen Stiftung

  • Gründung ab 5.000 Euro Stiftungsvermögen
  • Keine aufwändigen Genehmigungsverfahren
  • Keine jährlichen Prüfungen durch die Stiftungsaufsicht
  • Gründung und Anerkennung innerhalb von drei Wochen möglich
  • Einfache und kostengünstige Verwaltung

Zusätzliche Vorteile einer rechtsfähigen Stiftung

  • Möglichkeit, als Träger eigener Projekte zu fungieren
  • Möglichkeit, eigene Mitarbeiter einzustellen

Zustiftung

Im Gegensatz zu einer eigenen Stiftung entfallen bei einer Zustiftung die behördliche Anerkennung, die Genehmigung sowie die Stiftungsverwaltung. Somit ist die Zustiftung der einfachste Weg des Stiftens.

Selbstverständlich dokumentieren wir, welcher Stifter die Carta Mensch Stiftung Deutschland mit welchem Betrag gestärkt hat. Das versetzt uns in die Lage, Zustiftungen entsprechend zu würdigen. Obwohl sich eine Zustiftung in erster Linie für Stifter anbietet, die keine eigene Stiftung gründen wollen, schließt eine Zustiftung die spätere Gründung einer eigenen Stiftung nicht aus.

Steuerliche Vorteile des Stiftens

Engagement für einen guten Zweck kann mit erheblichen steuerlichen Vorteilen verbunden sein. Denn Zuwendungen an steuerbegünstigte Stiftungen, die die Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke zum Inhalt haben, können gegen Vorlage einer Zuwendungsbestätigung als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden. Am 21. September 2007 hat der Bundesrat das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ verabschiedet. Dadurch haben sich die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen für Stifter und Stiftungen erheblich verbessert.
Rechtsfähige und treuhänderische Stiftungen sind steuerlich gleichgestellt. Bei der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke haben beide Rechtsformen die unten genannten Steuervorteile.

Neugründung Stiftung und Zustiftung

Auf Grund des „Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ können Stifter bei der Errichtung einer Stiftung bis zu einer Millione Euro steuerlich wirksam in das Grundstockvermögen einer Stiftung einbringen. Die gestiftete Summe kann entweder komplett im Jahr der Stiftungsgründung oder flexibel innerhalb von zehn Jahren in Abzug gebracht werden. Diese Regelung gilt nicht für Kapitalgesellschaften wie eine GmbH oder AG.

Jährliche Zuwendungen

Mit der Gesetzesänderung können Stifter oder Dritte jährlich bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags ihrer Einkünfte steuerlich wirksam in eine gemeinnützige Stiftung einbringen. Dabei ist es nicht mehr wichtig, ob die Stiftung gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Zwecken dient.

Besondere Vorteile für Unternehmer

Unternehmen können jährlich vier Promille der gesamten Umsätze und der im gesamten Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter, das heißt doppelt so viel wie vor der Gesetzesänderung von 2007, steuerlich wirksam spenden oder zustiften.

Keine Erbschaftssteuer

Soweit eine Erbschaft innerhalb von 24 Monaten an eine gemeinnützige Stiftung übertragen wird, fällt keine Erbschaftsteuer an. Gezahlte Erbschaftsteuer wird zurückerstattet.

Im Gegensatz zu einer eigenen Stiftung entfallen bei einer Zustiftung die behördliche Anerkennung, die Genehmigung sowie die Stiftungsverwaltung. Somit ist die Zustiftung der einfachste Weg des Stiftens. Selbstverständlich dokumentieren wir, welcher Stifter die Carta Mensch Stiftung mit welchem Betrag gestärkt hat. Das versetzt uns in die Lage, Zustiftungen entsprechend zu würdigen: Wir händigen jedem Stifter eine Stiftungsurkunde aus.

Darüber hinaus werden alle Stifter zu unseren regelmäßigen Stiftertreffen eingeladen. Allerdings haben wir auch Verständnis dafür, wenn Stifter lieber anonym bleiben wollen. Obwohl sich eine Zustiftung in erster Linie für Stifter anbietet, die keine eigene Stiftung gründen wollen, schließt eine Zustiftung die spätere Gründung einer eigenen Stiftung nicht aus.